Aus Sicht von Björn Schittenhelm, Apotheker aus Holzgerlingen in Baden-Württemberg, läuft Tag 1 mit dem E-Rezept gut, sogar »besser als erwartet«, wie Schittenhelm der PZ sagte. Die meisten der verordnenden Ärzte hätten bereits zum 1. Dezember 2023 aufs E-Rezept umgestellt und dies funktioniere reibungslos.
Das Problem sei eher die E-Rezept-Qualität. Wenn die Praxis eine passable Praxisverwaltungssoftware (PVS) habe und grundsätzlich fit in Sachen IT sei, laufe es perfekt, schildert Schittenhelm seine Erfahrung. Ärgerlich seien aber zum Beispiel Freitextverordnungen. Sie erschwerten den Prozess erheblich. Die Forderung des Deutsche Apothekerverbands (DAV) nach einem E-Rezept-Validator sei »absolut richtig und bitter nötig«, so Schittenhelm.
Auf die aus ihrer Sicht mangelhafte Datenqualität der E-Rezepte hatte auch die ABDA vor Kurzem hingewiesen. In einem Brandbrief ans Bundesgesundheitsministerium (BMG) thematisierte Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie der ABDA, dabei auch, dass Apotheken mehr Spielraum bei der Belieferung von Freitextverordnungen bekommen sollten, die Retaxationsmöglichkeiten der Kassen müssten eingeschränkt werden.
Von »geht gar nicht« bis »klappt problemlos«
In den Arztpraxen ergibt sich nach PZ-Anfragen ein durchwachsenes Bild von »geht gar nicht« bis »klappt problemlos«. In einer Wiesbadener Gemeinschaftspraxis etwa verläuft das digitale Ausstellen für einen der drei Ärzte gut – weil er als einziger den elektronischen Heilberufsausweis (EHBA) rechtzeitig beantragt hat. Die beiden anderen wollten das aber noch heute nachholen, wie sie der PZ versicherten. Eine Praxis aus Mainz zeigte sich beim Thema E-Rezept entspannt – schließlich sei man bereits seit Januar 2023 digital unterwegs und es habe von Anfang an gut geklappt.
Ein anderes Bild vom neuen Prozedere in Arztpraxen hat der Kölner Apotheker Kaveh Sadeh. Das eine oder andere Rezept sei in seinen Apotheken am Friesenplatz 17 sowie am Friesentor in Köln heute noch in Muster-16-Format hereingeflattert. Laut Rahmenvertrag dürfen Apotheken diese weiterhin beliefern; eine Prüfpflicht, warum Muster-16- statt digitaler Verordnungen vorliegen, haben sie nicht. Vorerst drohen auch Ärzten keine Sanktionen für das Ausstellen von Muster-16-Rezepten. Diese werden erst mit dem Digital-Gesetz (DigiG) eingeführt, das wie das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vor Kurzem vom Bundestag beschlossen wurde, aber erst später in Kraft treten wird, vermutlich im Februar.
Der Kölner Apothekeninhaber berichtete der PZ, ein Arzt habe die Verordnung sogar doppelt – als Muster-16 sowie als ausgedruckter E-Rezept-Token – mitgegeben. »Nach meinem Eindruck haben viele Ärzte zu spät damit angefangen, sich mit dem E-Rezept auseinanderzusetzen«, so Sadeh. Er hält es für einen Erfolg, wenn bis Ende des Jahres 30 bis 40 Prozent der Verordnungen digital wären. »Alles braucht seine Zeit«, so Sadeh.
Oftmals fehlten die Signaturen oder verzögerten sich, einige Ärzte hätten ihn und sein Apothekenteam gebeten nachzuprüfen, ob die Verordnungen so korrekt seien. Mit der EGK kommen seiner Einschätzung nach die allermeisten Patientinnen und Patienten gut zurecht, gerade bei den älteren gebe es weniger Probleme als erwartet, berichtet Sadeh.
Quelle: Pharmazeutische Zeitung 02.01.2023