In Deutschland begann mit dem Start der Telematikinfrastruktur (TI) eine neue Ära der Gesundheitskommunikation. Neue Möglichkeiten ergeben sich für alle Branchen: Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Physiotherapeuten und Hebammen sowie Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser sind bereits von der TI miteinander verbunden. Auf diese Weise ermöglicht die TI einen sicheren Datenaustausch auch zwischen verschiedenen Sektoren für die Patienten.

Grundlegende Angaben zu TI

Warum TI?
  • Endlich sind wichtige Daten im Notfall mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM) verfügbar
  • Der elektronische Medikationsplan (eMP) auf der eGK erhöht die Sicherheit der Arzneimitteltherapie
  • KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erlaubt eine barrierefreie, authentische und vertrauliche Kommunikation zwischen allen Teilnehmern der TI
  • Die elektronische Patientenakte (ePA) dient als lebenslangen Akte, die ärztlich gepflegt wird.

TI in den verschiedenen Bereichen

TI in der Praxis

Viele zehntausende Institutionen sind bereits mit der TI erfolgreich verbunden. Es gibt auch medizinische Anwendungen wie die ePA, den eMP und das NFDM, die nicht nur Prozesse verbessern, sondern auch tatsächliche medizinische Vorteile für alle Beteiligten schaffen.

TI in der Klinik

Krankenhäuser und Kliniken spielen eine entscheidende Rolle im Gesundheitssystem. Der Austausch von Informationen mit niedergelassenen Ärzten ist für die stationäre und ambulante Versorgung unverzichtbar.

TI in der Apotheke

Ein Alleinstellungsmerkmal von Apotheken ist, dass sie ihren Kunden aktiv die TI-Anwendungen anbieten und erklären. Dies erhöht nicht nur die Sicherheit der Arzneimitteltherapie, sondern stärkt auch die Kundenbindung.

TI in der Pflege

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) erlaubt es, Pflegeeinrichtungen mit der TI in Verbindung zu bringen und diese zu unterstützen. Anbindungen werden zunächst freiwillig vorgenommen. Alle teilnehmenden Pflegeeinrichtungen erhalten eine Erstattung der Kosten.

TI in der REHA

Das Patientendatenschutzgesetz ermöglicht die Anbindung von ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen an das PDSG. Die Anbindung ist zunächst freiwillig. Die Kosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

TI in der Physiotherapie

Die Anbindung von Physiotherapeuten an die TI wird durch das Digitale Versorgungsgesetz ermöglicht. Die Anbindung ist zunächst freiwillig. Es erfolgt eine Erstattung der Ausgaben.

TI für Hebammen

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ermöglicht und unterstützt auch die Anbindung von Hebammen an die TI. Zunächst erfolgt die Verbindung freiwillig. Es erfolgt eine Erstattung der Ausgaben.

TI für die öffentliche Gesundheitspflege (ÖGD)

Die TI ist eine zentrale Säule der Digitalisierungsstrategie im deutschen Gesundheitsbereich. Die TI verbindet schon heute viele Gesundheitseinrichtungen mit dem Internet. Sie steht auch dem ÖGD zur Verfügung.

TI – ist sie sicher?

Die TI ist strengsten Sicherheitsrichtlinien unterlegen, da Gesundheitsdaten besonders sensible Informationen darstellen.
Daher muss jede Komponente die Anforderungen der Gematik erfüllen und einen umfangreichen Zulassungsprozess durchlaufen.
Vor der Verwendung dieser Komponenten in einer Institution ist ein sicherer Internetanschluss erforderlich.

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